Leistungsangebot
Häufig führen psychische Erkrankungen zu einer schwierigen finanziellen Situation des/der Betroffenen.
Gilt für jemanden eine Betreuung, dann sind ohne Zustimmung der/des Betreuerin/Betreuers Rechtsgeschäfte – soweit sie unter die Betreuung fallen – nicht wirksam. Aber auch jemand, der keine Betreuung hat, gleichwohl aufgrund seiner psychischen Verfassung jedoch nicht in der Lage ist, seine rechtsgeschäftlichen Entscheidungen zu überblicken, kann unter Umständen nicht verantwortlich gemacht werden, wenn ein/e Facharzt/Fachärztin der Psychiatrie dies bestätigt. Angehörige sollen hierauf achten. Allerdings ist die (nachträgliche) Beweisführung häufig schwierig und kann die Einschaltung eines Rechtsanwalts erforderlich machen.
Sind Rechtsgeschäfte nicht nichtig oder rückwirkend abzuwickeln, steht in solchen Fällen die Schuldner- und Insolvenzberatung unterstützend zur Seite.