Leistungsangebot
Der Norfalldienst muss kommen – auch in psychiatrischen Notsituationen -, wenn Sie die psychische Notsituation klar ansprechen und schwere Angst- oder Erregungszusstände beschreiben, die ein weiteres Zuwarten ohne eine Notversorgung ausschließen lassen. Bei Anforderung müssen Sie immer den aktuellen Notbedarf – der keinen Aufschub bei der Hilfe erlaubt – beschreiben.
Ein Notdienst verrichtender Allgemeinarzt kann auch einen Psychiater anfordern. Darauf kann und muss ein Notarzt gegebenenfalls vor Ort hingewiesen werden. Voraussetzung ist aber, dass der Notarzt „vor Ort“ darauf angesprochen wird.
Bedeutung für Angehörige
Schnelle Entlastung in Notsituationen
Zugangs-/Aufnahmevoraussetzung
Kein Aufschub von Hilfe möglich
Kosten
in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen
Wo
Deutschlandweit: 112