Leistungsangebot
Beim betreuten Einzelwohnen leben die psychisch erkrankten Menschen in ihrer eigenen Wohnung, in einer WG oder einer Pflegefamilie. Je nach Betreuungsvertrag werden die psychisch erkrankten Menschen einmal oder mehrmals wöchentlich von einer Fachkraft in ihrer gewohnten Umgebung unterstützt.
Dabei geht es nicht um Haushaltshilfe, sondern um die Planung der Tagesstruktur und Motivation, Aufgaben anzunehmen und zuverlässig zu erledigen.
Es richtet sich an psychisch erkrankte Menschen, die relativ selbständig in ihrer eigenen Wohnung leben können. Diese besondere Wohnform gibt es auch für psychisch erkrankte Paare und Eltern mit Kindern.
Bedeutung für Angehörige
Auch Angehörige werden auf Wunsch in die Betreuung und Beratung mit eingebunden. Sie lernen für ihre eigene Aufgabe der Unterstützung von den professionellen Helfer:innen. Es fällt Genesenden leichter, den Schritt in die Selbständigkeit zu gehen, wenn sie für mehr oder weniger lange Zeit von Fachkräften dabei begleitet werden. Für Angehörige von Kindern ist dieser oftmals erste Schritt ihres Kindes aus dem beschützten Familienleben hinaus in ein selbständiges Lebenn eine große Entlastung. Zusätzlich schwindet die Angst vor der Zeit, wenn sie nicht mehr für ihre Kinder sorgen können. Das Leben der Angehörigen kann wieder Normalität gewinnen.
Zugangs-/Aufnahmevoraussetzung
Der Antrag auf betreutes Einzelwohnen ist bei den jeweiligen Anbietern zu stellen.
Kosten
Je nach Höhe des Einkommens bzw. des Vermögens übernimmt der zuständige überörtliche Sozialhilfeträger die Kosten für das betreute Einzelwohnen. Unterhaltsverpflichtete Angehörige müssen sich bei entsprechendem Einkommen an den Kosten beteiligen.
Wo
Zumeist bieten die Wohlfahrtsverbände, Sozialpsychiatrischen Dienste, gemeinnützige Vereine und kirchliche Organisationen betreutes Einzelwohnen an. Freie Plätze und Beratung erhalten Sie auch unter: https://www.info-wohnnetz.de/