Leistungsangebot
Der psychisch erkrankte Erwachsene wohnt mit anderen psychisch Erkrankten in einer Wohngemeinschaft zusammen. Diese Wohngemeinschaften gibt es in verschiedenen „Größen“, auch bis zu zehn Bewohner:innen. Die Betreuung erfolt von Montag bis Freitag von Sozialpädagog:innenzu den üblichen Arbeitszeiten. Es finden Einzel- und Gruppengespräche statt, und die Betreuer:innen sind bei allen Alltagsfragen behilflich. Einige Wohngemeinschaften machen Ausflüge und kochen wöchentlich gemeinsam.
Bedeutung für Angehörige
Die Betroffenen entwickeln einen individuell angemessenen Lebensalltag und Lebensrhytmus. Das Maß an Kontakt und Rückzug, an Aktivität und Passivität wird erkundet. Die Aufrechterhaltung eines weitgehend selbstbestimmten Alltags trägt zum Abklingen einer möglichen Krise und zum Wiederfinden des Gleichgewichts bei.
Zugangs-/Aufnahmevoraussetzung
Das Angebot richtet sich an Menschen, die vorübergehend Hilfe und Unterstützung benötigen, um ein eigenständiges Leben führen zu können. Die Betroffenen sind infolge ihrer psychischen Behinderung in ihren Möglichkeiten zur selbständigen Lebensführung beeinträchtigt, benötigen aber nicht mehr oder noch nicht das betreuungsintensivere Angebot einer stationären Hilfe. Die Aufenthaltsdauer in einer betreuten Wohngemeinschaft beträgt in der Regel zwei Jahre, kann jedoch auf Antrag und in Ausnahmefällen verlängert werden.
Kosten
Je nach Höhe des Einkommens bzw. des Vermögens übernimmt der zuständige überörtliche Sozialhilfeträger (Bezirk Oberbayern) die Kosten für die Wohngemeinschaft. Unterhaltsverpflichtete Angehörige zahlen einen niedrigen Pauschalbetrag.
Wo
Zumeist bieten die Wohlfahrtsverbände, Sozialpsychiatrischen Dienste, gemeinnützige Vereine und kirchliche Organisationen betreutes Wohnen an. Freie Plätze und Beratung erhalten Sie auch unter: https://www.info-wohnnetz.de/