Leistungsangebot
Die Betreuungsstelle berät und unterstützt selbständige und ehrenamtliche Betreuer:innen bei ihrer Tätigkeit. Darüber hinaus ist sie bei dem Verfahren der Antragstellung zur gesetzlichen Betreuung beteiligt. Sie unterstützt das Vormundschaftsgericht bei der Sachverhaltsermittlung und nimmt zur gesundheitlichen, sozialen, rechtlichen und finanziellen Situation des Betroffenen Stellung. Außerdem hat sie dem Vormundschaftsgericht eine:n geeignete:n Betreuer:in vorzuschlagen oder zur Eignung der als Betreuer:in vorgeschlagenen Person Stellung zu nehmen. Stehen ehrenamtliche Betreuer:innen nicht zur Verfügung, werden von Mitarbeiter:innen der Betreuungsstelle in Einzelfällen auch Behördenbetreuungen durchgeführt.