Leistungsangebot
Die Betreuungsstelle berät und unterstützt selbständige und ehrenamtliche Betreuer:innen bei ihrer Tätigkeit. Darüber hinaus ist sie bei dem Verfahren der Antragstellung zur gesetzlichen Betreuung beteiligt. Sie unterstützt das Vormundschaftsgericht bei der Sachverhaltsermittlung und nimmt zur gesundheitlichen, sozialen, rechtlichen und finanziellen Situation des Betroffenen Stellung. Außerdem hat sie dem Vormundschaftsgericht eine:n geeignete:n Betreuer:in vorzuschlagen oder zur Eignung der als Betreuer:in vorgeschlagenen Person Stellung zu nehmen. Stehen ehrenamtliche Betreuer:innen nicht zur Verfügung, werden von Mitarbeiter:innen der Betreuungsstelle in Einzelfällen auch Behördenbetreuungen durchgeführt.
Bedeutung für Angehörige
Häufig sind es die Angehörigen, die eine gesetzliche Betreuung einer/s kranken Familienmitgliedes oder Freundes/Freundin übernehmen. Sie tragen damit eine große Verantwortung. Unter Umständen müssen Sie auch für den/die Betreute:n problematische Entscheidungen treffen. Bei angespannten Beziehungen zwischen Betroffenen und Angehörigen ist daher die Übernahme einer Betreuung durch Angehörige genau zu überlegen und häufig nicht anzuraten. Bei der Betreuungsstelle können Sie sich ausführlich informieren und beraten lassen.
Zugangs-/Aufnahmevoraussetzung
keine
Kosten
Das Angebot der Betreuungsstelle ist kostenlos.