Leistungsangebot
Personen über 65 Jahre und dauerhaft erwerbsgeminderte Personen können über den örtlichen Sozialhilfeträger Leistungen nach dem SGB XII und Grundsicherungsleistungen beantragen.
Hilfsangebote / Glossar /
Personen über 65 Jahre und dauerhaft erwerbsgeminderte Personen können über den örtlichen Sozialhilfeträger Leistungen nach dem SGB XII und Grundsicherungsleistungen beantragen.