Leistungsangebot
Das Behandlungsangebot der Psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) richtet sich an Patient*innen, die nach einer stationären Behandlung wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung eines solchen besonderen, krankenhausnahen Angebotes bedürfen. Dies gilt besonders für Patient*innen, bei denen einerseits in der Regel eine langfristige, kontinuierliche Behandlung medizinisch notwendig ist und andererseits mangelnde Krankheitseinsicht oder mangelnde Kontrolle der Wahnehmung dieser kontinuierlichen Behandlung entgegenstehen.
Ebenso richtet sich das Angebot an Patient*innen, die nach eigener Einschätzung eine psychiatrische Notfallbehandlung benötigen. Darüber hinaus will die Psychiatrische Institutsambulanz Rückfallaufenthalte in Krankenhäusern vermeiden und Krankenhausbehandlungszeiten verkürzen sowie die soziale Integration fördern. Die PIA kann ebenfalls in Anspruch genommen werden von Patient*innen mit Ersterkrankung, die den Besuch bei einem niedergelassenen Arzt konsequent ablehnen.
Bedeutung für Angehörige
Die PIA bietet ein sogenanntes Komplexleistungsangebot, das heißt zum Behandlungsteam gehören auch Psycholog*innen, Pflegekräfte, Sozialpädagog*innen und Ergotherapeut*innen (und andere Therapeut*innen, wie Physio-/Musik-Therapeut*innen u. a.), die sich je nach Erfordernis um die anderen ergänzenden Hilfestellungen kümmern können. Die Mitarbeiter*innen der PIA stehen unter Schweigepflicht. Es ist aber durchaus möglich, dass im Falle einer Schweigepflichtentbindung auch die Angehörigen in die Behandlung mit einbezogen und über Diagnosestellung und Therapieform informiert und beraten werden. Außerdem ist ein Erfahrungsaustausch zwischen den Angehörigen und den Behandelnden für alle Beteiligten hilfreich.
Zugangs-/Aufnahmevoraussetzung
Die Vermittlung an die PIA erfolgt überwiegend durch die/den behandelnde*n Ärztin/Arzt einer Klinik, in der die/der Patient*in zuvor stationär untergebracht war, oder durch die/den behandelnde*n niedergelassene*n Haus- oder Fachärztin/Facharzt.
Kosten
Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. In die Behandlung der Psychiatrischen Institutsambulanz darf zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung nicht aufgenommen werden, wenn die/der Patient*innen gleichzeitig von einer/einem niedergelassenen Psychiater*in oder Neurologin/Neurologen behandelt wird.
Wo
Psychiatrische Institutsambulanzen sind an psychiatrische Fachkliniken angegliedert.