Leistungsangebot
Unter Psychotherapie versteht man die Behandlung von psychischen Erkrankungen oder seelisch bedingten körperlichen Erkrankungen auf der Grundlage eines offenen und vertrauensvollen Gespräches. Ihr Ziel ist die Linderung oder Beseitigung der Symptome und die Förderung des Heilungsprozesses. Die Psychotherapie kann dabei in Einzel- oder Gruppentherapien stattfinden. Es gibt eine Vielfalt von Behandlungsarten. In vielen Fällen ist eine Kombination aus medikamentöser und psychotherapeutischer Behandlung anzutreffen.
Diese Psychotherapeuten stehen Ihnen zur Verfügung:
Die Psychologischen Psychotherapeuten sind Diplompsychologen mit psychotherapeutischer Zusatzausbildung. Die Psychologischen Psychotherapeuten verwendet keine Medikamente.
Die Ärztlichen Psychotherapeut*innen sind Mediziner*innen mit psychotherapeutischer Zusatzausbildung. Beide dürfen Kinder, Jugendliche und Erwachsene psychotherapeutisch behandeln.
Die Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen sind Pädgog*innen oder Psycholog*innen, die mit der psychotherapeutischen Zusatzausbildung für Kinder und Jugendliche ausgebildet sind.
Bedeutung für Angehörige
Bei einigen psychotherapeutischen Behandlungsmethoden werden Angehörige - nach Schweigepflichtentbindung - in die Therapie mit einbezogen (z.B. Familientherapie, Partnertherapie). Auch Angehörige, die durch das Miterleben der Erkrankung eines nahestehenden psychisch erkrankten Menschen gefühlsmäßig stark beansprucht sind und darunter leiden, kann psychotherapeutische Behandlung weiterhelfen. Auch für Angehörige empfiehlt es sich bei Sinnkrisen, Schuld- und Schamgefühlen, Burn-out und Ähnlichem, wenn der Erfahrungsaustausch mit gleich betroffenen Angehörigen nicht ausreicht, sich im Rahmen einer Psychotherapie behandeln zu lassen.
Zugangs-/Aufnahmevoraussetzung
Menschen, die in der Lage sind, komplexen Gedanken zu folgen und über sich, ihre Vergangenheit und ihre Probleme sprechen/berichten zu können.
Kosten
Psychotherapiekosten werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Vorherige Klärung der Kostenübernahme ist erforderlich.