Unabhängige Beschwerdestellen sind idealerweise trialogisch besetzt, ehrenamtliche Gremien, die sich unabhängig, auch örtlich, von einzelnen psychiatrischen Einrichtungen um die Vermittlung bei Beschwerden von Seiten Psychiatrie-Erfahrener oder Angehöriger kümmern. Trialogisch bedeutet, dass in der Bearbeitung von Beschwerden von psychischen Behinderungen Betroffene, Angehörige und professionell in der Sozialpsychiatrie Tätige zusammenwirken.